Anspruchsfeststellungsverfahren für Schülerinnen und Schüler an allgemeinen Schulen

Nachdem der Sonderpädagogische Dienst bereits aktiv war, können Eltern in der 2. Stufe, bzw. die zuständige Schule einen Antrag auf ein Anspruchsfeststellungsverfahren beim Staatlichen Schulamt Freiburg stellen. Das Staatliche Schulamt beauftragt eine sonderpädagogische Lehrkraft, ein Gutachten zu verfassen, das mit den Eltern zu besprechen und sie zu beraten. Dieses Gutachten ist wiederum die Grundlage für das Staatliche Schulamt Freiburg zur Prüfung, ob und welcher sonderpädagogische Bildungsanspruch gewährt werden kann.

Ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungangebot im Bereich Lernen kann in einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder einem inklusiven Beschulungsangebot der Region eingelöst werden.